Umwelt und Entsorgung
Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Das Batteriegesetz (BattG) regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren. Verbraucher sollten Folgendes beachten: Die Entsorgung von Batterien und Akkus darf nicht über den Restmüll erfolgen. Daher sind Verbraucher gesetzlich zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Entsorgung die Umwelt oder die Gesundheit schädigen können. Batterien und Akkus enthalten aber auch wichtige Rohstoffe (z.B. Eisen, Zink, Mangan, Kobalt, Nickel, Graphit, Kupfer, Aluminium, Lithium) und werden wieder verwendet. Sichtbare offene Anschlusspole von Batterien sollten vor der Rückgabe abgeklebt werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden, dies gilt insbesondere für Lithiumbatterien, die aus Sicherheitsgründen vor der Entsorgung gesichert werden müssen. Batterien, die in Elektrogeräten enthalten sind, müssen getrennt von diesen entsorgt werden. Verbrauchte Batterien und Akkus können Sie bei kommunalen Sammelstellen bzw. Recyclinghöfen oder überall im Handel, wo Batterien/Akkus verkauft werden, auch zurückgeben. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich auch an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben.
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise. Sie erfüllen damit die gesetzlichen Verpflichtungen und leisten Ihren Beitrag zum Umweltschutz! Weitere Informationen finden Sie hier.
Geräte, die Batterien enthalten, müssen nach dem Elektro- und Elektronikgesetz 2022 (ElektroG3) so konzipiert sein, dass die Batterien künftig entweder problemlos und zerstörungsfrei durch den Endnutzer oder jedenfalls problemlos und zerstörungsfrei und mit handelsüblichem Werkzeug durch vom Hersteller unabhängiges Fachpersonal entnommen werden können.
Die Rudolf Flume Technik GmbH hat sich verpflichtet, die Vorgaben aus dem BattG zu erfüllen bzw. einzuhalten. In diesem Zusammenhang sind alle Lieferanten verpflichtet, die entsprechenden Anforderungen ebenfalls einzuhalten. Dementsprechend sind die von uns angebotenen Batterien und Akkus durch unsere Lieferanten bei einem Rücknahmesystem angemeldet.
Die Rudolf Flume Technik GmbH hat seine Batterien und Akkus bei dem herstellereignenen Rücknahmesystem Stiftung GRS (Vertrags-Nr. 110042280) gemeldet und ist bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) für BatterieG mit der Reg.-Nummer 14930620 registriert. Die Melderegisternummer beim Bundesumweltamt ist 21002897.
Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der Stiftung EAR hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben: die Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten, der Genehmigung von Eigenrücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien sowie für die Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen.
Nähere Informationen zu Batterien und Altbatterien finden Sie beim Bundesumweltamt.
Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Recycling
E-Schrott richtig entsorgen. Wieso?
Wie können Sie erkennen, ob ein Gerät unter ElektroG fällt?
Elektroaltgeräteentsorgung
Gemäß des ElektroG3 sind Hersteller von B2B-Geräten verpflichtet, im Zuge der Registrierung ein Rücknahmekonzept bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) einzureichen und zusätzlich die Nutzer Ihrer Geräte über die eingerichteten Wege der Entsorgung zu informieren. Die Flume Technik GmbH lässt dieses Rücknahmekonzept entsprechend den Vorgaben über den Partner take-e-way bei der Stiftung EAR hinterlegen.
Bitte unbedingt folgende Hinweise beachten!
Sie sind in jedem Fall selbst dafür verantwortlich, dass sich keine personenbezogenen Daten auf den von Ihnen zurückgegebenen Altgeräten befinden. Stellen Sie deshalb sicher, dass Sie Ihre personenbezogenen Daten vor Rückgabe von Ihrem Altgerät gelöscht haben.
Entfernen Sie (wenn zerstörungsfrei möglich) alle Batterien und Akkus aus den Geräten und führen Sie diese der umweltgerechten Batterieentsorgung zu.
Entfernen Sie (wenn zerstörungsfrei möglich) die Lampen/Leuchtmittel aus den Geräten und führen Sie diese der korrekten umweltgerechten Entsorgung zu. Bitte beachten Sie auch die gesonderten Informationen zur Altlampen-Entsorgung.
Altlampen-Entsorgung
So entsorgen Sie Ihre alten und zerbrochenen Leuchtmittel richtig.
Altlampen sind getrennt zu entsorgen!
Welche Altlampen sind gesondert zu entsorgen?
Nicht jede Lampe bzw. jedes Leuchtmittel darf in der hauseigenen Mülltonne entsorgt werden. Hier erfahren Sie, welche Leuchtmittel gesondert zu entsorgen sind.
Die Rudolf Flume GmbH ist Mitglied im Rücknahmesystem take-e-back. Hier finden Sie Sammelstellen in Ihrer Nähe und können die ausgedienten Altlampen kostenlos zurückgeben.
Wie reagieren, wenn eine Energiesparlampe kaputt geht?
Bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise: Die einzige Gefahr, mit gesundheitsschädlichem Quecksilber in Kontakt zu kommen, besteht dann, wenn eine Energiesparlampe zu Bruch geht. Damit Sie in diesem Fall mit möglichst wenig Quecksilber in Berührung kommen, beachten Sie bitte folgende Regeln:
Vorsicht - schneiden Sie sich nicht an den Glasscherben.
Benutzen Sie nicht den Staubsauger.
Nehmen Sie Bruchstücke vorsichtig mit einem angefeuchteten Papiertuch auf.
Verpacken Sie die Bruchstücke luftdicht in einer Plastiktüte oder einem Einmachglas und geben sie diese beim örtlichen Recyclinghof bzw. der örtlichen Schadstoffstelle ab.
Vermeiden Sie Hautkontakt und lüften Sie anschließend das Zimmer mindestens 20 bis 30 Minuten.
Verpackung
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) bezweckt, die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Verpackungsabfälle sollen vorrangig vermieden und darüber hinaus einem Recycling zugeführt werden. Im Rahmen der Gesetzgebung hat sich die Flume Technik GmbH bei der zentralen Stelle (LUCID) unter der Registrierungsnummer DE4430887320936 registriert. Die Flume Technik GmbH hat die gesetzliche Anforderung „Beteiligung an einem Dualen System“ mit der Firma Landbell AG geregelt.
Explosivstoff-Verordnung
Am 1. Februar 2021 ist die EU-Verordnung (2019/1148) zur Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe in Kraft getreten. Sie ersetzt und verschärft die gleichlautende Verordnung (EU) Nr. 98/2013 aus dem Jahr 2013 und geht mit Änderung der REACh-Verordnung einher. Beschränkte Stoffe dürfen ab bestimmten Konzentrationswerten ausschließlich an gewerbliche Verwender abgeben werden. Der Verkäufer muss den potenziellen Käufer oder die potetielle Käuferin daraufhin um eine Erklärung bitten, die einen Identitätsnachweis, der zur Vertretung des potenziellen Kunden berechtigten Person, Angaben zum Unternehmen und die beabsichtigte Verwendung der beschränkten Ausgangsstoffe, beinhaltet. Eine Zusammenfassung der Verordnung finden Sie hier.
Die von dieser Regelung betroffenen Artikel sind in unserem Webshop gekennzeichnet und mit dem entsprechenden Formular, dass der potentielle Empfänger oder die potentielle Empfängerin auszufüllen hat, in dem Reiter Dokumente auf der Artikeldetailseite hinterlegt.
Die Rudolf Flume Technik GmbH übernimmt Verantwortung
und schont die Umwelt
Verantwortung für die Umwelt zu übernehmen, bedeutet Strom zunehmend aus erneuerbaren Energiequellen zu beziehen.
So verwenden wir für die Energieversorgung unserer Zentrale in Essen und unseres Essener Fuhrparks Strom aus regenerativen Quellen.